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   OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20   

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OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20 (https://dejure.org/2022,11599)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.03.2022 - 1 Ws 791/20 (https://dejure.org/2022,11599)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. März 2022 - 1 Ws 791/20 (https://dejure.org/2022,11599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 13 Abs 2 GG, § 105 Abs 1 S 1 StPO, § 203 StPO
    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung von Beweisverwertungsverboten im Zwischenverfahren; Verwertungsverbot für Angaben eines Beschuldigten bei Vorhalt rechtswidrig erlangter Erkenntnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichender Tatverdacht bei Wahrscheinlichkeit späterer Verurteilung Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Beweisverwertungsverbot Durchsuchung der Wohnung ohne Beschluss und Gefahr im Verzug Strenge Anforderungen an Einwilligung für Hausdurchsuchung ...

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Beweisverwertungsverbot beim Auffinden von 1,5 kg Marihuana nebst Waffen wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstöße, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden, verlangen von Verfassungs wegen die Unverwertbarkeit dadurch gewonnener Informationen (BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17 -, juris m.w.N.).

    Ob ein solches eingreift, ist vielmehr jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17 -, juris).

    Denn dadurch wird das für ein faires Verfahren konstitutive Recht der Selbstbelastungsfreiheit entwertet (BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17 -, juris m.w.N.).

    Der Senat braucht daher nicht abschließend zu entscheiden, ob in der Vernehmung vom Vormittag des 13. August 2019 ein unzulässiger Vorhalt an den Angeklagten erfolgte, weil - wie in anderen Fällen einer fehlerhaften Erkenntnisgewinnung auch - bei der Beurteilung, ob die Angaben des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt des Vorhalts unzulässig erlangter Erkenntnisse unverwertbar sein könnten, eine Abwägung nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen ist (BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17 -, juris zu einer ähnlichen Fallgestaltung; ebenso Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O, § 105 Rn. 19a).

    Abzulehnen ist daher die - ohne jegliche Abwägung - vom OLG Düsseldorf (NStZ 2017, 177 mit kritischer Anmerkung von Radtke, NStZ 2017, 180) angenommene Fernwirkung des Verwertungsverbots in einer ähnlichen Fallgestaltung (ebenso Hegmann in: BeckOK, StPO, 38. Ed. 1.10.2020, § 105, Rn. 29; Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 105 Rn. 19a; kritisch auch Arnoldi, Anm. zu BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17 in NStZ 2019, 230 (232)).

    Insoweit gilt Entsprechendes wie in den Fällen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht gemäß § 136 Abs. 1 S. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17 -, juris m.w.N.).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 1596/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06; OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. Juni 2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18 -, jeweils nach juris und m.w.N.).

    Dies gilt auch für eine Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, juris).

    Die Verletzung des Richtervorbehalts hat aber aus objektiver Sicht geringeres Gewicht, als wenn der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei die Anordnung von Eingriffen der betreffenden Art schlechthin untersagt ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, juris).

    Fallgestaltungen, in denen die Rechtsprechung insoweit einen schwerwiegenden Fehler angenommen hat, ist allerdings gemein, dass sich die beteiligten Staatsanwälte jeweils der bestehenden Möglichkeit, den richterlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren, bewusst waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11; Beschluss vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, alle nach juris) bzw. dies sogar schon getan hatten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 -, juris).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Dementsprechend wurde vom Bundesgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot für die Angaben eines Beschuldigten angenommen, der seine Angaben unter dem Eindruck des Vorhalts von unzulässig erlangten Erkenntnissen aus einer rechtswidrigen Telekommunikationsüberwachung gemacht hat, weil der Beschuldigte in derartigen Fällen - selbst wenn er gemäß § 136 Abs. 1 S. 2 StPO belehrt worden ist - nicht mehr frei in seiner Entschließung sei, ob und wie er sich zu einzelnen Punkten einlassen soll, die ihm aufgrund der unzulässig erlangten Beweismittel vorgehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77; Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83; Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14 -, alle nach juris).

    Wenn schon nur auf Grund einer komplexen Abwägung im Einzelfall richtig beantwortet werden kann, ob überhaupt ein Verwertungsverbot besteht, gilt dies noch mehr für den Umfang und die Auswirkungen eines solchen, d.h. inwieweit die Ergebnisse aus einer rechtswidrigen Durchsuchung dem Angeklagten vorgehalten werden durften (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77 -, juris).

    Im Vergleich zu Konstellationen, in denen ein Beschuldigter völlig ahnungslos mit Ermittlungsergebnissen konfrontiert wird, sich deshalb als überführt ansieht und daher unmittelbar geständige Aussagen macht, war die Entscheidungsfreiheit des Angeklagten im Zeitpunkt seiner Vernehmung im hier zu beurteilenden Fall daher deutlich weniger eingeschränkt (das Zeitmoment zwischen Vorhalt und Aussage auch berücksichtigend: BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77 -, juris).

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Dementsprechend wurde vom Bundesgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot für die Angaben eines Beschuldigten angenommen, der seine Angaben unter dem Eindruck des Vorhalts von unzulässig erlangten Erkenntnissen aus einer rechtswidrigen Telekommunikationsüberwachung gemacht hat, weil der Beschuldigte in derartigen Fällen - selbst wenn er gemäß § 136 Abs. 1 S. 2 StPO belehrt worden ist - nicht mehr frei in seiner Entschließung sei, ob und wie er sich zu einzelnen Punkten einlassen soll, die ihm aufgrund der unzulässig erlangten Beweismittel vorgehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77; Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83; Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14 -, alle nach juris).

    Für die Annahme eines Verwertungsverbotes wäre nämlich zunächst festzustellen, dass der Angeklagte - trotz seiner gemäß § 136 Abs. 1 S. 2 StPO erfolgten Belehrung - durch den Vorhalt der - durch die rechtswidrige Durchsuchung erlangten - Erkenntnisse in der Vernehmung nicht mehr frei in seiner Entschließung war, ob und wie er sich zu einzelnen Punkten einlassen soll, die ihm aufgrund der Beweismittel vorgehalten wurden, d.h. dass die Angaben von dem Vorhalt überhaupt beeinflusst wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83 -, juris; so auch Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 105, Rn. 19a).

  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Eine generelle Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten lehnt der Bundesgerichtshof regelmäßig ab (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris m.w.N.), hat sie im Einzelfall aber zugelassen (BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79 -, juris bzgl. § 7 Abs. 3 G-10-Gesetz a.F.).

    Eine allgemein gültige Regel, wann ein Verwertungsverbot über das unmittelbar gewonnene Beweisergebnis hinausreicht und wo seine Grenzen zu ziehen sind, lässt sich indes nicht aufstellen, maßgeblich sind jeweils Sachlage und Art des Verbots (BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79 -, juris).

  • BGH, 04.06.2020 - 4 StR 15/20

    Beweisverwertungsverbot (Missachtung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Gefahr im Verzug ist anzunehmen, wenn die richterliche Anordnung nicht mehr eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme - regelmäßig die Sicherung von Beweismitteln - gefährdet würde (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20 -, juris).

    Fallgestaltungen, in denen die Rechtsprechung insoweit einen schwerwiegenden Fehler angenommen hat, ist allerdings gemein, dass sich die beteiligten Staatsanwälte jeweils der bestehenden Möglichkeit, den richterlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren, bewusst waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11; Beschluss vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, alle nach juris) bzw. dies sogar schon getan hatten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 -, juris).

  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 1596/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06; OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. Juni 2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18 -, jeweils nach juris und m.w.N.).

    Fallgestaltungen, in denen die Rechtsprechung insoweit einen schwerwiegenden Fehler angenommen hat, ist allerdings gemein, dass sich die beteiligten Staatsanwälte jeweils der bestehenden Möglichkeit, den richterlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren, bewusst waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11; Beschluss vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, alle nach juris) bzw. dies sogar schon getan hatten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 -, juris).

  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Für die Frage, ob die Ermittlungsbehörden eine richterliche Entscheidung rechtzeitig erreichen können, kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten die Durchsuchung für erforderlich halten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris).

    Fallgestaltungen, in denen die Rechtsprechung insoweit einen schwerwiegenden Fehler angenommen hat, ist allerdings gemein, dass sich die beteiligten Staatsanwälte jeweils der bestehenden Möglichkeit, den richterlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren, bewusst waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11; Beschluss vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, alle nach juris) bzw. dies sogar schon getan hatten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 -, juris).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Eine generelle Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten lehnt der Bundesgerichtshof regelmäßig ab (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris m.w.N.), hat sie im Einzelfall aber zugelassen (BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79 -, juris bzgl. § 7 Abs. 3 G-10-Gesetz a.F.).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
    Es muss daher auch berücksichtigt werden, inwieweit ein Geständnis überhaupt durch das unzulässig gewonnene Beweisergebnis beeinflusst worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 1987 - 4 StR 333/87 -, juris).
  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 140/14

    Verfahrensrüge wegen vermeintlich zu Unrecht abgelehnten Beweisantrags (Ablehnung

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16

    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des

  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13

    Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage

  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

  • OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18

    Revision im Strafverfahren: Rechtsfehler des Ersturteils bei Außerachtlassung der

  • OLG Köln, 24.06.2013 - 2 Ws 264/13

    Unverwertbarkeit eines Geständnisses bei vorausgegangenem Versprechen eines

  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15

    Durchsuchung beim Verdächtigen (Richtervorbehalt: Beweisverwertungsverbot bei

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